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VG Trier, 30.08.2006 - 5 K 234/06.TR |
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- OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.1988 - 13 B 550/87
Auszug aus VG Trier, 30.08.2006 - 5 K 234/06
Soweit das OVG Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 13. Januar 1988 - 13 B 550/87 -, NVwZ 1988, S. 652, eine weitere Zwangsgeldandrohung in einem derartigen Fall als rechtswidrig angesehen hat, ist diese Rechtsprechung durch die mit Gesetz vom 5. Oktober 1990 (GVBl. S. 296) erfolgte Änderung des § 66 LVwVG gegenstandlos geworden.Soweit das OVG Rheinland-Pfalz in seinem Beschluss vom 13. Januar 1988 - 13 B 550/87 -, NVwZ 1988, S. 652, eine weitere Zwangsgeldandrohung als rechtswidrig angesehen hat, wenn nicht ein zuvor angedrohtes erstes Zwangsgeld beigetrieben oder beizutreiben versucht wurde, ist diese Rechtsprechung durch die mit Gesetz vom 5. Oktober 1990 (GVBl. S. 296) erfolgte Änderung des § 66 LVwVG gegenstandlos geworden, mit der die Bestimmung des § 66 Abs. 3 Satz 4 LVwVG in der ursprünglichen Fassung aufgehoben wurde, wonach die Androhung eines neuen Zwangsmittels erst dann zulässig war, wenn das zunächst angedrohte Zwangsmittel erfolglos geblieben war.
- BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97
Verwaltungsprozeßrecht - Befangenheit eines Richters bei Mitwirkung an der …
Auszug aus VG Trier, 30.08.2006 - 5 K 234/06
Das deutsche Verfahrensrecht wird von der Auffassung getragen, dass ein Richter selbst dann unvoreingenommen an die Beurteilung einer Sache herangeht, wenn er sich schon früher über denselben Sachverhalt ein Urteil gebildet hat, denn auch in derartigen Fällen ist eine Befangenheitsablehnung nur gerechtfertigt, wenn sich aufgrund besonderer zusätzlicher Umstände der Eindruck einer unsachlichen, auf Voreingenommenheit beruhenden Einstellung des Richters aufdrängt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02. Oktober 1997 - 11 B 30.97 -, Buchholz 303 § 42 Nr. 2). - BVerwG, 30.11.1994 - 4 B 243.94
Verwaltungsvollstreckungsrecht - Rechtliche Einordnung - Behördliche …
Auszug aus VG Trier, 30.08.2006 - 5 K 234/06
Vielmehr ist infolge dieser Gesetzesänderung eine neue Zwangsmittelandrohung bereits dann zulässig, wenn eine erste Zwangsmittelandrohung nicht zum Erfolg, nämlich der Vornahme der geforderten Handlung, geführt hat (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschluss vom 30. November 1994 - 4 B 243/94 -, juris). - BVerwG, 24.01.1973 - III CB 123.71
Rechtsmittel
Auszug aus VG Trier, 30.08.2006 - 5 K 234/06
Ausgehend hiervon brauchte über das Ablehnungsgesuch nicht gesondert vorab entschieden zu werden (§ 54 VwGO i.V.m. § 45 der Zivilprozessordnung - ZPO -), weil die für die Ablehnung genannten Gründe von vornherein ersichtlich ungeeignet sind, die Besorgnis der Befangenheit zu rechtfertigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 24. Januar 1973 - III CB 123.71 -, Buchholz 310 § 54 VwGO Nr. 13).
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.06.2010 - 8 A 10559/10
Stadt Pirmasens durfte Prostitutionsbetrieb verbieten
Die Androhung des weiteren Zwangsgeldes setzt zudem nach § 66 LVwVG nicht (mehr) voraus, dass das zuvor festgesetzte erste Zwangsgeld beigetrieben wurde oder dies erfolglos versucht wurde (so zutreffend VG Trier, Urteil vom 30. August 2006 - 5 K 234/06.TR - ESOVGRP).